GRASSLAND MILL GmbH
Steuerberatungsgesellschaft


Über Uns

Mit mehr als 25 Jahren Erfahrungen in der internationalen Steuerberatung und dem nationalen Erbschaftssteuer- und Schenkungsteuerrecht, immer auf der Höhe der Zeit und die aktuellen Entwicklungen im Visier. Steuerberatung, die den Realitäten der grenzenlosen Wirtschaftswelt Rechnung trägt. Unsere Berufsträger führen die gesetzlichen Berufsbezeichnungen „Steuerberater“ und "Fachberater für Internationales Steuerrecht" und "Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)".

Maßgeschneiderte Lösungen für Testament, Erbschaft und Unternehmensnachfolge:

 


Absicherung des Ehepartners im Testament
frühzeitige Vermögensübertragung
Steuerliche Freibeträge frühzeitig nutzen
Beachtung von steuerlichen Freibeträgen bei Vor und Nacherbschaft
Erstellung von Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen
Auslandsvermögen im Nachlass (Erbfall mit Auslandsbezug)
Schwarzgeld im Nachlass
Testamentsvollstreckung
Laufende Betreuung von Erbengemeinschaften
steuerliche Begleitung bei (Dauer-)Testamentsvollstreckung
Erbfolge und vorweggenommene Erbfolge
Ausnutzung der erbschaft- und schenkungssteuerlichen Freibeträge
Schenkung von Vermögen
Nachlassverwaltung
Treuhandaufgaben


Maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen:

Fertigen aller betrieblichen und privaten Steuererklärungen

Erstellung von Buchhaltungen und Jahresabschlüssen (deutsch/englisch) mit Online-Zugang für Mandanten und elektronischer Belegübermittlung

Erstellung von Lohnbuchhaltungen (deutsch/englisch) mit Online-Zugang für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Übernahme der Reisekostenabrechnung

Gestaltungsberatung für Unternehmer und Unternehmen aller Rechtsformen (GmbH & Co KG, GmbH, AG und andere)

Umsatzsteuerliche Beratung einschließlich Beratung zu innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen, umsatzsteuerlicher Registrierung im Ausland

Steuerliche Planung und Begleitung bei der Umstrukturierung von Unternehmen durch Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel und Unternehmenseinbringungen

Maßgescheiderte Lösungen im internationalen Steuerrecht:

Steuern sparen mit Holdingstrukturen für das In- und Auslandsgeschäft; Firmen-Gründungen im Ausland unter Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und Europarecht

Lizenzierungsstrukturen zur Steueroptimierung der Gesamtsteuerbelastung einschließlich der grenzüberschreitenden Nutzung von immateriellen Wirtschaftsgütern, z.B. in der-IT Branche

Quellensteueroptimierungen für Dividenden- und Zinseinkünfte nach DBA und EU-Richtlinien; Erstattung von Abzugsteuern auf Lizenzgebühren nach § 50a EStG; Antrag auf FReistellungsbescheinigungen nach DBA

Umsatzsteuerliche Beratung einschließlich Beratung zu innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen, umsatzsteuerlicher Registrierung im Ausland

Grenzüberschreitenden Nutzung von immateriellen Wirtschaftsgütern unter Anwendung von DBA und EU-Lizenzrichtlinie

Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen zur Senkung der Steuerqoute

Steuerliche Optimierung der Einkommenbesteuerung beim Wegzug in andere Staaten mit und ohne Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)