Unsere Leistungen
Wir bieten eine Bandbreite von Dienstleistungen der Steuerberatung, Buchhaltung, Lohnbuchhaltung und Jahresabschlusserstellung, die erkennbare Resultate garantieren und eine positive Auswirkung auf Ihr Geschäft bieten.
Umfassende Steuerberatung im internationalen Steuerrecht sowie der Erbschaft und Unternehmensnachfolge, gehört ebenso zum Bild unseres modernen Unternehmens, wie verhandlungssicheres englisch. Wir betreuen international agierende Unternehmer und Unternehmen aus den Branchen IT, Dienstleistung, Handel und Industrie, in deutscher und englischer Sprache. Wir vertreten unsere Mandanten erfolgreich vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof in Rechtstreitigkeiten zum internationalen Steuerrecht.
Unsere Berufsträger führen die gesetzlichen Berufsbezeichnungen „Steuerberater“ und "Fachberater für Internationales Steuerrecht" und "Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)". Diese Berufsbezeichnungen wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
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Maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen:
Fertigen aller betrieblichen und privaten Steuererklärungen
Erstellung von Buchhaltungen und Jahreabschlüssen (deutsch/englisch) mit Online-Zugang für Mandanten und elektronischer Belegübermittlung
Erstellung von Lohnbuchhaltungen (deutsch/englisch) mit Online-Zugang für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Übernahme der Reisekostenabrechnung
Gestaltungsberatung für Unternehmer und Unternehmen aller Rechtsformen (GmbH & Co KG, GmbH, AG und andere)
Umsatzsteuerliche Beratung einschließlich Beratung zu innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen, umsatzsteuerlicher Registrierung im Ausland
Steuerliche Planung und Begleitung bei der Umstrukturierung von Unternehmen durch Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel und Unternehmenseinbringungen
Maßgescheiderte Lösungen im internationalen Steuerrecht:
Steuern sparen mit Holdingstrukturen für das In- und Auslandsgeschäft; Firmen-Gründungen im Ausland unter Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und Europarecht
Lizenzierungsstrukturen zur Steueroptimierung der Gesamtsteuerbelastung einschließlich der grenzüberschreitenden Nutzung von immateriellen Wirtschaftsgütern, z.B. in der-IT Branche
Quellensteueroptimierungen für Dividenden- und Zinseinkünfte nach DBA und EU-Richtlinien; Erstattung von Abzugsteuern auf Lizenzgebühren nach § 50c EStG; Antrag auf FReistellungsbescheinigungen nach DBA
Umsatzsteuerliche Beratung einschließlich Beratung zu innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen, umsatzsteuerlicher Registrierung im Ausland
Grenzüberschreitenden Nutzung von immateriellen Wirtschaftsgütern unter Anwendung von DBA und EU-Lizenzrichtlinie
Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen zur Senkung der Steuerqoute
Steuerliche Optimierung der Einkommenbesteuerung beim Wegzug in andere Staaten mit und ohne Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)